Netzpolitischer Wochenrückblick KW 17: Aktive Cyberabwehr, Filter gegen Terror und verklagter Verfassungsschutz

Die Cyberabwehr des Bundes soll zukünftig aktiver werden und der Berliner Verfassungsschutz verliert eine Klage gegen FragDenStaat. Uploadfilter gegen Terror werden weiterhin diskutiert und exklusive Dokumente belegen weitere Ermittlungen der USA gegen Julien Assange. Zudem veröffentlichen wir den Transparenzbericht für März.

Im Gegensatz zu Julien Assange ist dieses Füchslein frei. CC-BY-NC 2.0 Steve Herring

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Die Reformen zur IT-Sicherheit durch das Innenministerium gehen weiter: Zukünftig soll statt Abwehr auch auf Angriff gesetzt werden. Mit einer „Aktiven Cyberabwehr“ soll der Staat bei Bedarf mutmaßliche Kriminielle angreifen dürfen, statt sich nur zu verteidigen. Damit wird es weitere Befugnisse für die zuständigen Sicherheitsbehörden geben, ohne dass entsprechende Kontrollinstrumente angepasst werden.

Auch wenn sich das EU-Parlament zunächst gegen Upload-Filter bei terroristischen Inhalten im Internet ausgesprochen hat, scheinen Uploadfilter dennoch weiterhin die Diskussion zu prägen. Deswegen geben wir in einem Netzpolitik-Podcast einen Überblick über die geplante Anti-Terrorpropaganda-Verordnung der EU und ordnen diese noch einmal in generelle Probleme rund um Filter im Netz ein. Denn auch bei dem Einsatz von Filtern gegen Terror wird rege debattiert, ob und in welchem Umfang die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden könnte.

Zudem zeigt diese Geschichte voller Fehler, wie unzuverlässig automatische Inhaltserkennungen momentan arbeiten und gibt einen Vorgeschmack darauf, was mit der EU-Reform des Urheberrechts und Uploadfiltern drohen könnte.

Transparenzbericht für März

Wir haben unseren Transparenzbericht für den März 2019 veröffentlicht. Dank einer größeren Spende und einer Sondereinnahme können wir uns über ein Plus von rund 22.000 Euro freuen.

Klage gegen Berliner Verfassungsschutz gewonnen

Nach einer Klage von FragDenStaat gegen den Berliner Verfassungsschutz hat das zuständige Verwaltungsgericht in Berlin entschieden, dass der Landesverfassungsschutz seine Umweltinformationen herausgeben muss. Bisher hatte sich der Berliner Verfassungsschutz geweigert, entsprechende Informationen preis zu geben, trotz des Umweltinformationsgesetzes, das für alle Behörden in der EU gilt. Das Gericht urteilte nun, dass auch Nachrichtendienste von dieser Regelung nicht ausgenommen sind.

Außerdem gibt es neue Einblicke in die Arbeit des BKA: Nach Europol hat nun auch das BKA eine „nationale Meldestelle für Internetinhalte“ eingerichtet und eilt damit einer EU-Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte voraus. Eine Kleine Anfrage hat nun gezeigt, dass das BKA seit dem kurzen Bestehen der Meldestelle knapp 6.000 Meldungen verschickt hat und Firmen dem Ersuchen in den aller meisten Fällen stattgegeben haben. Zudem berichteten wir bereits vergangene Woche, dass für die EU-weite Überwachung von Flugreisenden 500 neue Stellen beim BKA eingerichtet wurden.

Exklusive Dokumente: USA ermitteln gegen Assange

Leider gehen auch die staatlichen Angriffe auf die Pressefreiheit weiter: Nach der Verhaftung von WikiLeaks-Gründer Julien Assange in England, ermitteln nun die USA wegen Verbreitung geheimer Informationen. Offiziell wird ihm Hacking vorgeworfen, aber die Behörden ermitteln auch wegen „Erhalt und Verbreitung geheimer Informationen“, worauf die Todesstrafe stehen könnte. Das geht aus einem Brief des US-Justizministeriums hervor, den wir veröffentlichen (english version).

In London hat die Polizei festgenommene Aktivist:innen im Internet öffentlich an den Pranger gestellt, die vergangene Woche an Klimaprotesten mit Blockadeaktionen teilgenommen hatten. Nachdem dort mehr als 1.000 Menschen in Gewahrsam genommen wurden, veröffentlichte die Polizei eine Liste von Demonstrant:innen mit Geburtsdatum und Wohnort, die gegen Gesetze verstoßen haben könnten.

Internet, Versicherungen und Apps

Erstmals ist mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung im Internet angekommen. Umso drängender wird die Frage, wie es um die Gesundheit des Netzes bestellt ist. Nur wenn es offen, frei und dezentral bleibt, könne es weiterhin für positive Veränderung sorgen, heißt es im „Internet Health Report“ der Mozilla Foundation.

Auch in der Versicherungsbranche wird zunehmend auf Algorithmen gesetzt. Bei sogenannten Telematik-Versicherungen überwachen Algorithmen die Fahrweise der Kunden und bewerten dieses. Bei gutem Fahrverhalten gibt es einen Bonus. Allerdings geben Versicherer nicht bekannt, wie die gesammelten Daten verarbeiten und was eigentlich ein gutes Fahrverhalten ist.

In Indien hat ein Gericht den Bann der Video-App Tiktok aus den App-Stores wieder aufgehoben. Die App steht wegen Pornographie und Cybergrooming seit einiger Zeit in der Kritik, noch ist aber nicht abschließend geklärt, wie mit großen Plattformen rechtlich umgegangen werden soll.

Wir wünschen ein schönes Wochenende!

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